FORTISsozial
25. Juni 2026
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Diesen guten Zweck unterstützt du mit deiner Arbeitsspende:
Welche Tätigkeit soll der Schüler bzw. die Schülerin ausüben?
Die Arbeit sollte sinnvoll und notwendig sein, sodass die Tätigkeit für die Beteiligten hilfreich und wirksam ist. Gemäß dem Alter und der Kompetenz der Schülerin bzw. des Schülers obliegt Ihnen die Abschätzung der Tätigkeit.
Wie lange soll gearbeitet werden?
Die Arbeitszeit sollte sich an der Dauer eines Schultages orientieren und im angemessenen Verhältnis zur Tätigkeit stehen.
Wie hoch soll die Spende ausfallen?
Der Lohn wird mit dem Schüler bzw. der Schülerin vereinbart. Nach oben gibt es keine Begrenzung und unterliegt auch nicht dem Mindestlohn. Es können auch Pauschalbeträge vereinbart werden. Wir empfehlen einen Lohn von mindestens 5 € je Stunde, der anschließend gespendet wird.
Wie verhält es sich mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages verpflichten Sie sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. „Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an diesem Aktionstag ist keine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes, da der pädagogisch-soziale Zweck im Vordergrund steht“. Auf diese einheitliche Lösung hat sich der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik in seiner jugendschutzrechtlichen Bewertung des „Sozialen Tages“ geeinigt.
Wie ist der Schüler bzw. die Schülerin im Aktionszeitraum versichert?
Durch die verbindliche Teilnahme der Schule am Aktionstag, den unterschriebenen Vertrag und den besonderen Charakter als Schultag in Projektform, sind die Teilnehmenden unserer Schülerschaft wie gewohnt über die Schule unfallversichert.
Da die Schülerinnen und Schüler das bei der Aktion erwirtschaftete Endgeld vollständig spenden und damit keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, tritt aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine Versicherungspflicht und keine Beitragspflicht für Sie ein.
Was ist, wenn der Schüler bzw. die Schülerin am Aktionstag als krank gemeldet wurde?
Wird der Schüler oder die Schülerin am Projekttag krank, so ist eine Entschuldigung wie am regulären Schultag in der Schulverwaltung einzureichen. Der Arbeitgeber entscheidet dann selbst, ob und wie viel er trotz des Fehlbleibens der Arbeitskraft spenden möchte.
FORTIS-AKADEMIE
gemeinnützige Bildungsgesellschaft mbH
An der Wiesenmühle 1
09224 Chemnitz
Telefon: 0371 26 222-0
Telefax: 0371 26 222-99
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